I. Ziele:
Dachau soll
weiterhin eine lebenswerte Stadt mit vielfältigen Möglichkeiten für seine
Einwohner bleiben. Als eine der größten Städte innerhalb der Wachstumsregion
München soll sich Dachau seine unverwechselbare Eigenständigkeit erhalten. Der
zu erwartende weitere Zuzug soll moderat geschehen. Wir wollen, dass
NeubürgerInnen ihre neue Heimat nicht nur als Schlafstadt verstehen, sondern
zur kulturellen und sozialen Vielfalt beitragen, ihre Erlebniswelt in Dachau
haben und – wenn möglich – auch ihre Erwerbsgrundlage. Dies darf nicht zu
Lasten der ohnehin stark strapazierten Struktur der Stadt geschehen.[1]
Das Bündnis für Dachau will die weitere Stadtentwicklung so gestalten, dass alle oben genannten Ziele erreicht werden können. Dabei gilt es vorrangig bisherige Mängel zu beheben, die durch die hohe Bevölkerungs- und Verkehrsdichte, entstanden sind. Seit 1996 mahnt das Bündnis für Dachau diese Defizite an. Mehr Grünflächen und mehr Begegnungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum für Jedermann haben Vorrang vor Bebauung und Verkehr (siehe auch: Konzept zu Natur und Umwelt, Bündnis für Dachau, 2013).[2]
Im Folgenden stellen wir unsere Konzepte
- zur Infrastruktur (siehe II.)
- zur Wohnsituation (siehe III.)
- zur Entwicklung neuer Stadtteile (siehe IV.) sowie
- zu kulturellen Angeboten (siehe: Konzept zur Kultur und Zeitgeschichte) und
- zu sozialen Fragen (siehe: Konzept zur Sozialpolitik)
[1] Zum Vergleich: In Dachau leben 1286
Einwohner pro qkm, in Freising, das etwa gleich groß ist zu Dachau nur 511
(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Volkszählung
und Bevölkerungsfortschreibung: Gemeinden, Bevölkerung (Volkszählungen und
aktuell) vom 5. Juli 2013)
II. Infrastruktur:
Unter
Infrastruktur verstehen wir nicht nur Erschließung, wie Straßen und
Kanalisation etc., sondern alle Einrichtungen, die zum Gemeinwohl gehören, wie
zum Beispiel Kinderbetreuung, Schulen, Senioreneinrichtungen, Bürgerbüros und
Schwimmbäder bis hin zu Park- und Sportanlagen sowie Friedhöfe. All diese
kommunalen Einrichtungen müssen zunächst erhalten und – bedingt durch den
weiter anhaltenden Zuzug – dringend ausgebaut werden. [1]
Die weitere
Ausweisung von Bauland erzeugt zusätzlichen Bedarf an Infrastruktur, der
bezahlt werden muss.
In diesem
Zusammenhang ist die „Flächensicht“ der wichtigste Ausgangspunkt, also die
Frage, welcher Anteil an neu ausgewiesenem bzw. erworbenem Bauland tatsächlich
als bebaubare Fläche (für Häuser etc.) gelten kann. Bisher mussten bei
Neuausweisungen nur der Anteil an Straßen und Gehwegen inklusive Grünzug vom Bruttobauland
abgezogen werden.
Das Bündnis
für Dachau fordert eine Einbeziehung aller Infrastrukturmaßnahmen. Erst wenn
die Flächen für alle kommunalen Infrastruktureinrichtungen anteilig abgezogen und
damit die Folgekosten anteilig den Profiteuren der Baumaßnahmen angerechnet
sind, bleibt die Fläche übrig, die bebaut werden darf.
Bisher wurden diese Folgekosten vom Dachauer Steuerzahler getragen. Wir wollen das beenden.
[1] Prognosen für Dachau gehen von ca. 53.000 Einwohnern im
Jahr 2025. (Quelle: Stadt Dachau in Zusammenarbeit mit dem Planungsverband
Äußerer Wirtschaftsraum München und dem Büro für räumliche Entwicklung, 2010)
• Bei der
Ausweisung von Bauland müssen die Profiteure für die Folgekosten aufkommen. Wie
in München werden Grünflächen, ÖPNV und soziale Einrichtungen den Verursachern
berechnet.
• Der bessere Weg diese Folgekosten zu
finanzieren: Die Stadt weist zukünftig Bauland nur auf eigenen Flächen aus. Auf
diese Weise können die Kosten für soziale Einrichtungen bereits in der Planung
berücksichtigt und bei der Veräußerung von Grundstücken in Ansatz gebracht
werden. Zudem können auch betrügerische Machenschaften von Bauträgern vermieden
werden.
Außerdem gibt
es in Dachau die Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung.[1]
Diese kam aber in den entscheidenden Punkten (4) „Folgekosten“, (5) „Verpflichtung,
öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten“ sowie (6) „Abtretung von
20 % des Nettobaulandes zum Schätzwert
bei gewerblichen Flächen“ in
Dachau nie zur Anwendung. Das Bündnis für Dachau möchte
keine Politik der Gewinnabschöpfung betreiben. Vielmehr sollen die Folgekosten
aus der städtebaulichen Entwicklung den Verursachern anteilig und gerecht
zugewiesen werden.
Alle oben aufgeführten Fälle betreffen nur die Neuausweisung größerer Baugebiete, geringfügige Erweiterungen im Bestand sind davon nicht betroffen.
[1]
www.dachau.de/uploads/Sozialgerechte_Bodennutzung_04.pdf:
„ (...) 4. Die Folgekosten in einer Pauschalhöhe von 51,13 €/ m2 Geschossfläche ab einer Geschossfläche von 5.000 m2 für den Wohnungsbau zu übernehmen. Soweit die Geschossfläche unter 5.000 m2 liegt, wird im Einzelfall geprüft und entschieden, ob Folgekosten zu übernehmen sind.
„ (...) 4. Die Folgekosten in einer Pauschalhöhe von 51,13 €/ m2 Geschossfläche ab einer Geschossfläche von 5.000 m2 für den Wohnungsbau zu übernehmen. Soweit die Geschossfläche unter 5.000 m2 liegt, wird im Einzelfall geprüft und entschieden, ob Folgekosten zu übernehmen sind.
5. Die Verpflichtung, öffentlich
geförderte Wohnungen zu errichten, soweit das Gebiet
wegen seiner Größe und Eignung
hierzu angemessen erscheint. Diese Pflicht kann auch wertgleich in
Baulandabtretung abgegolten werden.
6. Bei gewerblichen Flächen
mindestens 20 Prozent des Nettobaulandes zum Schätzwert nach der bestehenden
Nutzung abzutreten. (...)“
III. Wohnen in Dachau:
Bezahlbarer
Wohnraum wird in Dachau immer seltener. Um ein ausreichendes Angebot an
Wohnungen zu schaffen werden folgende Maßnahmen ergriffen:
·
30
% der Baulandausweisungen sollen für geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen)
zur Verfügung stehen wie z. B. in München,
·
der Bestand an Sozialwohnungen
soll mindestens konstant gehalten
werden. Da Sozialwohnungen nach 25 Jahren aus der Sozialbindung fallen, müssen
in gleichem Maße, bzw. vermehrt, neue Sozialwohnungen geschaffen werden.
·
die Stadtbau Dachau konzentriert
sich auf sozialen Mietwohnungsbau,
·
generationenübergreifende
Wohnprojekte sollen angestoßen,
IV.
Stadtteilentwicklungen
an Beispielen
Beispiel ehemaliges MD-Gelände
Die Sanierung
des teilweise kontaminierten MD-Geländes ist unverzüglich einzuleiten, wie seit
April 2013 vom Gesetz ( § 179 Abs. 4
BauGB) vorgesehen und muss von den Eigentümern bedingungslos bezahlt werden.
Das Bündnis für Dachau ist für die Ausweisung von Mischgebieten auf dem
ehemaligen MD-Gelände. So können Handwerks- und kleinere Industriebetriebe
wieder näher an der Innenstadt angesiedelt und zusätzliche Arbeitsplätze
geschaffen werden, die gleichzeitig die Stadt mit Leben füllen. Hervorragende
Arbeit hierzu hat bereits die integrative Stadtentwicklung geleistet.[1]
Das
vorhandene MD-Sportgelände an der Rosenstraße bietet den idealen Platz für
einen Stadtteil-Treff,
wie von uns im Konzept zur Sozialpolitik gefordert. Der Ammer-Amper-Radweg kann
auf dieser Seite barrierefrei fortgeführt werden.
Zwischennutzung:
Da eine Neugestaltung des ehemaligen MD-Geländes in den nächsten Jahren nicht zu erwarten
ist, treten wir für eine Zwischennutzung ein. Dabei soll das Gelände sowohl für
kulturelle, als auch kommerzielle Nutzungen offen stehen. Außerdem können Teile
davon für einen Campingplatz (ehemaliges Holzlager) und öffentliche Begegnungs-
bzw. Grünflächen genutzt werden.
Beispiel Augustenfeld
Der
vorhandene Entwurf für das Stammgelände des TSV 1865 weist eine zu dichte
Bebauung sowie zu wenig Straßen auf und muss komplett neu geplant werden.
Gewinnmaximierung für Investoren kann nicht der Maßstab für sinnvolle
Siedlungsentwicklung sein. Der Sinn der Verlagerung des TSV ist in Frage zu
stellen, wenn nicht mehr
Kapazität zur Verfügung stehen wird und darüber hinaus das Verkehrschaos
absehbar ist.
Sollte die
hier vorgesehen Verdichtung umgesetzt werden droht ein Verkehrskollaps, da zwar
Wohnungen im Übermaß gebaut werden dürfen, aber zu wenig Infrastrukturkosten
den verantwortlichen Bauträgern in Rechnung gestellt werden. Das Bündnis für Dachau ist für die
Umsetzung des Grünzuges durch
Augustenfeld, um die Lebensqualität zu sichern.[1]
V. Schlussbemerkung
Bei allen
Überlegungen zur Stadtplanung und Bebauung darf nicht vergessen werden, dass
das Gemeinwohl und ein Wirtschaften nach den Grundsätzen sozialen Handelns im
Vordergrund stehen. Dabei kann weder Gewinnmaximierung noch technische
Machbarkeit die Maxime darstellen. Der Stadtrat und seine Behörden dienen den
Interessen aller Bevölkerungsschichten und nicht dem Gewinnstreben Einzelner.
Eine Stadt besteht zuerst aus Menschen mit ihren Bedürfnissen und sozialen
Möglichkeiten und erst in zweiter Linie aus Stein und Beton.
Dachau im
November 2013
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